Mein „Konter“ vom 17. März 2015 stößt sich an dem Pro-Kopftuch-Urteil des Bundesverfassungsgerichts. Karlsruhe hat den Abgrund an Bedeutungsfülle nicht bedacht, den das so massiv überdeterminierte Stück Stoff bereit hält. Soll Schülerinnen vermittelt werden, dass im Mann eine tendenziell übergriffige Bestie lauert, die zu zähmen Aufgabe der Frauen sei?