Es bleibt dabei: Jeder und jede darf sich kleiden, wie er will, solange er oder sie in der Öffentlichkeit nicht nackt oder komplett verhüllt ist. Das Kopftuch der muslimischen Lehrerin aber  ist im staatlichen Schulunterricht fehl am Platz. Meine Gründe fasste ich am 9. Juni 2015 abermals zusammen.